Taube mit Luftgewehr angeschossen: Anzeige gegen Unbekannt
Eine offensichtlich am Hals verletzte Ringeltaube wurde am 29. April in der Ringhoffer Siedlung in Unterschleissheim aufgefunden und eine tierärztliche Untersuchung wurde durch den Finder veranlasst. Da auf der Röntgenaufnahme im Halsbereich ein Projektil zu sehen war, ist die Taube wohl mit einem Luftgewehr angeschossen worden. Aufgrund der Verletzungen verstarb die Taube. Auf Tauben schießen ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine durch das Tierschutzgesetz verbotene Straftat. Die Finder der verletzten Taube haben daher Anzeige gegen Unbekannt gestellt.
Tierschutzverein Schleißheim e.V.; Hermann Meyer, erster Vorsitzender